Das Motorsport Magazin für NRW

2012 Das Jahr der Änderungen

Diese Jahr werden viele Änderungen in Sachen Straßenverkehr auf uns zu kommen. Für manch einen Fahrzeugführer sind gewisse Änderungen Positiv, für manch einen eher weniger.

Berlin. (chs) - 2012 kommen wieder einige Änderungen bezüglich Straßenverkehr auf uns zu. Wir zeigen Ihnen welche Änderungen es gibt, damit Sie immer auf dem laufenden sind.

Kraffahrzeugsteuer: In diesem Jahr sinkt die steuerfreie Grenze der CO2-Emission von 120 Gramm pro Kilometer auf 110 Gramm. Jedes Gramm über der Freimenge, wird wie zuvor zusätzlich mit zwei Euro berechnet.

Rußpartikel: Für manch einen Dieselfahrer lohnt es sich wieder in diesem Jahr umzurüsten, denn dies wird wieder von der Bundesregierung bezuschusst. Die Prämie von 330€ gilt für alle Diesel-PKW, Wohnmobile mit Diesel und Diesel-Nutzfahrzeuge. Wer sich für die Umrüstung erst 2013 entscheidet, kriegt nur noch eine Prämie von 260€

Reifendruck: Alle Neufahrzeug ab dem 1.11.2012 müssen ein Reifendruck-Kontrollsystem besitzen. Damit will die Bundesregierung weiter die Umwelt schonen, damit immer mit dem Richtigen Reifendruck gefahren wird.

Reifen: Zeitgleich mit dem Reifendruck-Kontrollsystem werden alle Neu-Reifen mit einem Umwelt-Etikett ausgezeichnet. Auf dem Etikett wird ausgezeichnet wie der Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrollgeräusch ist. Als Vorbild dient das Effizient-Etikett wie sie bereits bei Kühlschränken zu finden sind.

Hauptuntersuchung: Ab April 2012 soll die Rückdatierung beim TÜV entfallen. Wer bisher mit seinem PKW überfällig zum TÜV vorgefahren ist, wurde bisher immer zurückdatiert auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin, doch ab April ist Schluß damit. Wer dann zum TÜV vorfährt, obwohl er drei Monate überfällig ist, bekommt die TÜV-Plakate trotzdem für 24 Monate anstatt wie bisher 21 Monate. Doch Achtung, denn wer schon zwei Monate überfällig ist riskiert ein Bußgeld von 15€. Bei mehr als acht Monaten sogar 40€ und zwei Punkte in Flensburg.

Wechselkennzeichen: Bis Mitte 2012 soll das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt werden. Das bedeutet es können zwei Kraftfahrzeuge gleicher Klasse mit nur einem Kennzeichen bewegt werden, jedoch nicht zeitgleich. Das nicht im Verkehr befindliche Fahrzeug darf jedoch nicht im Öffentlichen Straßenverkehr abgestellt werden. Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind jedoch von der Neuregelung nicht betroffen.

Punktekartei: Das Bundesverkehrsministerium plant noch an einer Änderung der Punktekartei in Flensburg. Laut des Bundesverkehrsministerium soll die Verjährungsfrist der gesammelten Punkte um ein Jahr verlängert werden, sprich von zwei Jahren wie bisher auf drei Jahren. Die Automatische Verlängerung der Verjährungsfrist durch neue Punkte soll dadurch wegfallen. Auch im Gespräch ist eventuell die Grenze von der Zeit 18Punkte weiter hochzusetzen.

Umweltzone: Die Umweltzone weitet sich immer weiter aus. Dazu gekommen ist die Größte Umweltzone in Deutschland, das Ruhrgebiet. Andere Städte die bereits die Umweltzonen schon besitzen, verschärfen diese. Die Innenstädte von Krefeld, Frankfurt und Stuttgart sind ab dem 1. Januar nur noch mit der grünen Schadstoffplakette zu erreichen.

Autobahn: Auch für Autobahnbaustellen ändert sich dieses Jahr etwas. Jeder kennt die zu engen Fahrspuren bei Baustellen. Zur zeit ist meist eine Fahrzeug breite von 2,00m nur zugelassen, jedoch sind die Autos von Heute meist breiter als 2,00m. Deshalb werden im laufe des Jahres die Baustellen-Fahrspuren vergrößert, sodass Fahrzeuge mit einer Fahrzeug breite von 2,10m diese benutzen dürfen.

Antworten