Das Motorsport Magazin für NRW

Der Winter kommt langsam in NRW an

Der erste Schnee fiel in Nordrhein-Westfalen und schon gab es eine menge Chaos auf den Straßen und viele lachende Kindergesichter.

Foto: Christian Schenk (Archiv: Dez. 2010)

NRW. (chs) - Yipppie...... Endlich Schnee, haben sich bestimmt viele Kinder gedacht, die schon lange auf den ersten Schnee gewartet haben. Kaum ist er gefallen, schon waren sie draußen und haben Schneemänner gebaut.

Bitte nicht.... haben sich viele Autofahrer gesagt, denn dies bedeutet meist langsam fahren, rutschen, Staus und viel mehr.  Genauso kam es schon heute nach dem ersten Schneefall. Gerade im Bergischen Land kam es zu sehr vielen kleineren Unfällen und lange Staus in den Städten. Am schlimmsten davon war Remscheid betroffen, denn hier hörte man an jeder Straße durchdrehende Räder. Ein Grund dafür waren zum teil manche Autofahrer, die leider immer noch Sommerreifen auf Ihren Fahrzeugen hatten. Auf Nachfrage bei einem Autofahrer, der später sein Fahrzeug am Straßenrand abstellte, sagte das er überrascht sei. Er hätte nie gedacht das es heute schon anfängt zu Schneien.
Ein weiterer Grund waren teilweise die vereisten Straßen durch den Schneematsch. Durch den Eis-Schneematsch kam es zu vielen kleineren Unfällen, bei denen es meist nur bei Blechschäden bleib.
Achtung Motorradfahrer und Roller fahrer!!! Auch Zweiräder müssen nach der Neureglung von 29.11.2010 Winterreifen drauf haben.

Die Neuregelung (für alle  Motor betriebene Fahrzeuge) besagt:

"Die Neuregelung "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)" stellt eine Verhaltensvorschrift dar, die alle motorisierte Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen verpflichtet, bei den genannten Wetterverhältnissen mit Winterreifen zu fahren; erfasst sind damit auch alle Motorräder und Roller. Es besteht - wie bisher - keine generelle Winterreifenausrüstungspflicht; der Gesetzgeber hat sich explizit in der Gesetzesbegründung gegen eine Ausrüstungsvorschrift ausgesprochen, die an ein bestimmtes Datum anknüpft. Die Neuregelung bewirkt also auch künftig eine situative Winterreifenpflicht oder - anders ausgedrückt - ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen." (Quelle: ADAC )

 

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