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Was Autofahrer über die Haupt- und Abgasuntersuchung wissen sollten

Halter von Kraftfahrzeugen werden in regelmäßigen Abständen gezwungen ihre Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung vorzustellen, um weiterhin im Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wir klären auf, was es zu beachten gib.

Auch neue Motorräder müssen alle zwei Jahre zur HU (Foto: René Gunst)

Wuppertal. (reg) - Die Hauptuntersuchung (HU) ist nach § 29 StVZO gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Fahrsicherheit des Fahrzeuges zu garantieren. Dabei untersuchen amtlich anerkannte Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA das Fahrzeug auf seine Verkehrstüchtigkeit und die Erfüllung von vorgeschriebenen Sicherheitsstandards. Bei Neuwagen wird die HU erstmalig 36 Monate nach dem Kauf fällig, danach steht sie alle zwei Jahre an. Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert. Diese gibt Auskunft darüber, ob das Fahrzeug noch die festgelegten Abgasgrenzwerte einhält und unterliegt denselben regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung wie die HU.

Wann die nächste HU fällig ist, erfährt man sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) als auch auf der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild. Die zweistellige Zahl in der Mitte der Plakette markiert hierbei das Jahr, in welchem die nächste Untersuchung ansteht. Die Zahl auf 12-Uhr-Stellung am oberen Rand steht für den Monat. Die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) ist nicht nur bei Prüforganisationen möglich, sondern auch direkt in vielen Fachwerkstätten.

Experten prüfen bei der HU und AU das Fahrzeug auf Zustand und Funktion sowie Ausführung und Wirkung der Bauteile und Systeme. Zu Beginn der HU gibt es eine kurze Prüfungsfahrt, im weiteren Verlauf werden beispielsweise Brems- und Lenkanlage, Achsen, Räder und Reifen sowie Sichtverhältnisse und Umweltbelastung untersucht. Autohalter müssen für die Prüfung die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie eventuell vorhandene Anbaubestätigungen bereithalten. Auch Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten müssen vorhanden sein. Den Antritt zur HU hinauszuzögern ist keine gute Idee - wird man im Straßenverkehr ohne gültige HU erwischt, kostet eine Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten €15,- Verwarnung, wartet man noch länger, ist sogar ein Bußgeld i.H.v. €60,- fällig. Nach acht Monaten gibt es dann Punkte in Flensburg und es wird eine vertiefte Prüfung fällig, wofür 20% Aufschlag verlangt werden. Erhält ein Fahrzeug bei der HU die Prüfplakette nicht auf Anhieb, ist der Fahrzeughalter zur Mängelbeseitigung und Vorführung für die Nachprüfung innerhalb eines Monats verpflichtet. Wird diese Frist überschritten, ist eine erneute HU notwendig.


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