Das Motorsport Magazin für NRW

Andere Länder, andere Regelungen

Der Sommer steht vor der Tür! Für viele Motorrad-fahrerinnen und-fahrer steht schon lange fest, wohin es diesmal geht, die Vorfreude ist groß. Doch wie sieht es mit spezifischen Regelungen für motorisierte Zweiräder in den europäischen Nachbarländern aus?

Motorradurlaub 2018

Essen. (reg) - Motorradbekleidung in Form einer kompletten Montur müssen Motorradfahrer beispielsweise in Belgien tragen. In Frankreich reicht es – zumindest dem Gesetzgeber –, wenn neben dem Helm zertifizierte Handschuhe zum Einsatz kommen. Dass zum Motorradfahren natürlich immer eine entsprechende Ausrüstung von Kopf bis Fuß gehört, sollte an dieser Stelle aber sowieso klar sein, egal ob gesetzlich geregelt oder nicht. Im Gegensatz zu deutschen Regelungen ist auch das Mitführen einer Warnweste, die bei einer Panne oder einem Unfall übergezogen werden muss, beispielsweise in Luxemburg, Frankreich und Spanien Pflicht. Dazu schreiben einige Länder auch das Mitführen eines Warndreiecks oder von Verbandmaterial vor. Spezifische Tempolimits, Informationen über Umweltzonen, oder wo im Stau vorbeigefahren werden darf, sind in der ifz-Länderliste ebenso enthalten.
Was sonst noch unter sicherheitsrelevanten Aspekten für den Motorrad-sommer 2018 gilt, kann im großen Sommerspecial unter www.ifz.de vertieft werden. Hier gibt es zahlreiche Infos über die Vorbereitung der Maschine vor der großen Tour oder das Fahren in der Gruppe, dazu weitere Tipps für unterwegs. Die ifz-App „MOTO“ bietet darüber hinaus mit der Urlaubs-Checkliste ein hilfreiches Tool, um das Packen zu erleichtern. Hier kann
jeder ganz einfach auf seinem Smartphone abhaken, was noch mit muss.


Schlagwörter , , , , , ,

Kommentare sind geschlossen.